Gegen den Strich

MVA ZarnitzDer WDR überraschte in der Sendung „Markt“ vom 15.4. mit einem Beitrag über die so genannte Massentierhaltung. Das Fazit: Industrieelle Tierhaltung ist (leider) notwendig und auch zukunftsfähig.
Davon bin auch ich überzeugt, wenn … . ja, wenn mit Hilfe der technischen Möglichkeiten einer industrieellen Haltung auch das Tierwohl verbessert wird und nicht nur der Profit zählt.

Der Link zur Sendung in der WDR-Mediathek wird von einem WP-PlugIn geblockt, das ich zur Gewährleistung des so genannten Leistungsschutzrechtes (LSR) installiert habe. Hier der Umweg über das Portal topagrar.

Update: 21.08.2013
Ich hatte an dieser Stelle ein YouTube-Video mit der Sendung eingebettet. Es wurde ebenfalls infolge des inzwischen in Kraft getretenen „Leistungsschutzrechtes“ gesperrt.
Neuerdings ist zudem auch das Einbetten selbst verdächtig einer Urheberrechtsverletzung, aber der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung darüber dem Europäischen Gerichtshof überlassen.
(hier bei Heise )

Update 13.07.2015
Aufatmen: Nach Auffassung des EuGH ist ein Einbetten von YouTube-Videos keine Urheberrechtsverletzung. Link zum Urteil von 2014
Wie dpa vermeldet hat der BGH nun entschieden, dass das grundsätzlich auch in Deutschland rechtens ist. Aber das Video muss mit Zustimmung der Urheber auf YouTube veröffentlicht worden sein. Das ist genau dieselbe Rechtslage wie mit den Fotos bei Facebook. Meldung Also nur Videos einbetten, wenn der Inhalt vom Urheber selber hochgeladen wurde.


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