Nationaler Aktionsplan beschlossen

NationalerAktionsplanPflanzenschutz

Am 10.April hat die Bundesregierung einer Auflage der EU-Kommission zur Durchsetzung der „allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes“ (IPS) entsprochen und den „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP) beschlossen. (Pressemitteilung)

Ich konnte mir zunächst ein Lachen nicht verkneifen: Die Risiken, die mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbunden sind, sollen bis 2023 „um 30 Prozent reduziert“ werden. Wie messen sich denn Risiken?

(Download von Seite des BMELV)

Ziel des Nationalen Aktionsplanes

In der PM werden folgende Ziele herausgehoben:
– Rückstande in Lebensmitteln sollen bis 2021 in allen Produktgruppen auf unter ein Prozent reduziert werden, ganz gleich ob es sich um importierte Lebensmittel oder Lebensmittel aus heimischer Produktion handelt.
– Gewässerschutz und der Schutz der Biologischen Vielfalt sind – soweit der Pflanzenschutz betroffen ist – ebenfalls zentrale Elemente des Maßnahmenpakets.
– Dazu gehört selbstverständlich auch ein konsequenter und nachhaltiger Bienenschutz.

Pflanzenschutz mit Augenmaß

Das bei der Erarbeitung immer wieder betonte „Augenmaß“ wird daran deutlich, dass nicht uneingeschränkt das Nutzen nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren verlangt wird, sondern das „bevorzugte“ Anwenden mit der Einschränkung, „wenn sie verfügbar und praktikabel sind“. Übrigens hat auch der ökologische Landbau eine Maßgabe. Er hat den Einsatz von Kupfer, der die wichtigste Mineralie der Biobauern sein soll, zu reduzieren.

Mal sehn, was sich aus dem Maßnahmenkatalog wirklich entwickelt. Denn er ist wie üblich schwammig verfasst.


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